Das Landgericht Stuttgart hatte sich mit der Frage seiner strafrechtlichen Zuständigkeit bei Verleumdungen im Internet auseinanderzusetzen. Auslöser war ein Strafbefehl der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen Verleumdungen im Internet. Die Richter verwarfen den Strafbefehl mangels Zuständigkeit, da sie keine Verbindung zwischen dem Stuttgarter Raum und den Verleumdungen gesehen hatten.Werbung für terroristische VereinigungenDie Angeschuldigte des Strafbefehls war 2011 wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland in sechs Fällen sowie wegen Unterstützens einer solchen Vereinigung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Sie hatte u.a. Filmmaterial und Textbeiträge mit...
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09.06.2015