Am 03.12.2018 tritt die sog. Geoblocking Verordnung - (EU) 2018/302 - der EU in Kraft. Die Verordnung bezweckt zukünftig ungerechtfertigtes Geoblocking zu unterbinden und damit bestehende Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts zu beseitigen.Geoblocking liegt beispielsweise vor, wenn ein in einem Mitgliedstaat tätiger Anbieter für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu seiner Online-Benutzeroberfläche, wie zum Beispiel der Internetseite, sperrt bzw. beschränkt oder wenn ein Anbieter sowohl online als auch offline für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen, hierzu gehören auch Preise, für den Zugang zu seinen Waren und Dienstleistungen anwendet.Die EU betrachtet das Geoblocking daher grundsätzlich als eine...
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19.11.2018