Imkereierzeugnisse wie Honig oder Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, die zufällig oder bewusst Pollen mit transgenen Proteinen (Toxinen) und genetisch veränderter DNA der Trägerpflanze enthalten, unterliegen der Zulassungs- und Überwachungspflicht von genetisch veränderten Lebensmitteln.
Der EuGH hat sich in einem Urteil mit wichtigen Fragen zur Auslegung von europarechtlichen Bestimmungen zur Freisetzung von genetisch veränderten Organismen (GVO) auseinandergesetzt. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Im Verwaltungsverfahren standen sich Imker und der Freistaat Bayern sowie verschiedene Unternehmen des Monsanto-Konzerns gegenüber. Der Freistaat Bayern war Eigentümer verschiedener...
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04.11.2013