Das Kammergericht Berlin verpflichtet den Betreiber eines privaten Blogs zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung (Beschluss vom 28.11.2016, Az. 10 W 173/16). Es beurteilt das fragliche Blog als journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinne von § 56 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). Maßgeblich für diese Bewertung sind die Kriterien Aktualität, Faktizität und Professionalisierungsgrad. Eine regelmäßige Veröffentlichung von Beiträgen halten die Berliner Richter indes für kein zwingendes Merkmal journalistisch-redaktioneller Angebote.SachverhaltNach dem Suizid des umstrittenen Piratenpolitikers Gerwald Claus-Brunner veröffentlichte der Parteikollege Simon Lange unter dem Titel "Ciao Faxe" auf seinem Blog einen Nachruf. Darin griff er den früheren Mitpiraten und heutigen...
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13.01.2017