Das Landgericht Weiden entschied mit Urteil vom 04.03.2019, dass eine Garantieerklärung die wesentlichen Angaben wie Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Rechte des Verbrauchers beinhalten müsse. Zudem müsse sie leicht auffindbar sein und dem Transparenzgebot genügen.5 Jahre Garantie und was noch?Die Beklagte war Onlinehändlerin, die ihre Produkte auch über eBay vertrieb. Die Klägerin war ein Wirtschaftsverein. Die Beklagte bot über eBay ein Ladegerät mit einer fünfjährigen Garantie an. Dem Angebot selbst waren keine weiteren Informationen zur Garantie beigefügt. Allerdings war ein Link der Herstellerfirma sichtbar, wenn man mit der PC-Maus über den Begriff "5 Jahre Garantie" fuhr. Aufrufbar war dieser Link jedoch nicht. Weiterhin war ein nicht funktionierender Link zu...
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20.11.2019