Immer wieder versuchen dubiose Geschäftemacher für Einträge in Branchenverzeichnisse horrende Summen abzukassieren. Die Masche: Sie verschicken an Firmen Formulare, die einen amtlichen Charakter aufweisen oder so geschickt gestaltet sind, dass der Adressat schon dreimal hinschauen muss, um das kostenpflichtige Angebot als solches zu erkennen. Vor dem Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 06.09.2013, Az. 10 S 185/12) bezog der Initiator eines solchen Geschäftsmodells eine Schlappe. Der Unternehmer, der auf den Trick zunächst hereingefallen war, muss nicht zahlen. "Allgemeine Branchenauskunft" stand fett als Überschrift auf dem Formular, das dem Unternehmen unaufgefordert ins Haus geflattert war. Einige Daten wie Adresse und Telefonnummer waren bereits vorausgefüllt, zwei...
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26.08.2014