Jedem, der sich selbstständig macht oder der ein Unternehmen gründet, flattert früher oder später ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale ins Haus (wir berichteten). Diese will sich einen Eintrag in ihr Internet-Gewerbeverzeichnis teuer bezahlen lassen - was auf dem stets zur Unterschrift und Rücksendung beigefügten Formular aber geschickt verschleiert wird. Dieser Praxis schob jetzt das Amtsgericht Düsseldorf einen Riegel vor (Urteil vom 20.02.2014, Az. 32 C 15079/13). Das Formular erfüllt demnach den Tatbestand der arglistigen Täuschung.Es war die typische Vorgehensweise: Im März 2013 erhielt ein Geschäftsmann ein Vertragsformular der Gewerbeauskunfts-Zentrale. In dem Formular waren seine Kontaktdaten bereits eingetragen, er sollte fehlende Daten ergänzen oder...
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19.08.2014