Wer ein Auto mietet, tut gut daran sich an die im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen zu halten. Der Mieter sollte zudem darauf bestehen, dass mündliche Nebenabreden ebenfalls schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Kommt es zum Streitfall, zählt letztlich das, was vor Gericht zweifelsfrei belegt werden kann. In einem vor dem Amtsgericht (AG) München am 15. April 2014 (Az. 182 C 21134/13) verhandelten Fall wegen einer unerlaubten Mietwagenfahrt nach Italien, musste sich der Kläger Aufwendungen, welche die Beklagte ihm gegenüber geltend gemacht hatte, zurechnen lassen. Geklagt hatte der Mieter eines Porsche 997 Turbo Cabrio, der das Auto am 27. April 2013 gemietet hatte und laut Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr des folgenden Tages...
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31.03.2015