Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
03.06.2015

GEMA-Sperrtafeln auf YouTube ist rechtswidrig

Das OLG München hat mit Urteil vom 7. Mai 2015 entschieden, dass die auf YouTube namens der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eingeblendeten Sperrtafeln rechtswidrig sind. Durch die Berufungsentscheidung wurde somit das erstinstanzliche Urteil, das vom LG München im Februar 2014 gesprochen worden ist, bestätigt. Das Berufungsurteil verdeutlicht gegenüber der GEMA, dass die Verwendung der Tafeln auf der Videoplattform eine Irreführung des Nutzers darstellt. In der Vergangenheit mussten Nutzer immer wieder folgende Sperrtafel zur Kenntnis nehmen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das...