Das Oberlandesgericht Köln entschied am 14.11.2019, dass ein Ärztebewertungsportal nicht mehr als neutraler Informationsvermittler einzuschätzen sei, wenn es Ärzten verdeckte Vorteile gewährt. Dies sei unzulässig. Solche verdeckten Vorteile lägen vor, wenn kostenlose Profile für sog. Basiskunden auf weitere Ärzte verweisen; zahlungspflichtige Profile für sog. Premiumkunden jedoch keine solchen Verweise aufweisen.Wie dürfen unterschiedliche Leistungen für Basis- und Premiumkunden gestaltet sein?Die Kläger waren Ärzte; Beklagte ein Ärztebewertungsportal. Die Beklagte bot ihren Nutzern eine Liste aller Ärzte inkl. Basisinformationen an. Hierfür erstellte sie ein sog. Basisprofil. Zudem waren Nutzerbewertungen zu den jeweiligen Ärzten abrufbar. Aus diesen wurden...
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23.06.2020