Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.11.2013

Fußnotenhinweisen in Zeitungsanzeigen

Am 15. Juli 2011 urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem Streit über die Lesbarkeit einer von der Deutschen Telekom geschalteten Werbeanzeige, dass diese nicht in einer festgelegten Schriftgröße gedruckt werden muss, solange die Lesbarkeit für den durchschnittlichen Leser nicht außerordentlich beeinträchtigt ist. Ein Verbraucherschutzverein legte Beschwerde über eine Anzeige der Telekom ein, die in einer Lokalzeitung abgedruckt wurde. Diese Anzeige beschrieb Angebotsbedingungen des von der Telekom umworbenen Produktes in zwei Fußnoten, die nach Überzeugung der Verbraucherschützer als unlesbar klein und damit als irreführend angesehen werden sollten. Ziel der Klage war es, die Nutzung der verwendeten Schriftgröße allgemein zu unterbinden. Die verwendeten Druckfarben...