Eine Online-Händlerin machte Werbung für ein Elektrolyse-Fußbad, das bei Anwendung den Körper entgiften soll. Unlauter, befand ein Verbraucherschutzverein, und klagte. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage statt (Urteil vom 05.12.2007, Az. 12 O 61/01). Trickreich, aber letztlich vergeblich, hatte die Händlerin in ihrer Werbung darauf hingewiesen, dass das Verfahren noch nicht schulmedizinisch anerkannt sei. Die Gesundheit ist ein hohes Gut und genießt eine entsprechende Wertschätzung. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, wenn medizinische oder gesundheitsfördernde Produkte beworben werden. Die Beklagte hatte ihr Fußbad als Entgiftungsbad angepriesen. Ziel der Anwendung sei die Wiederherstellung des durch Schadstoffe, Rauchen, Stress, Alkohol oder falscher Ernährung...
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17.08.2014