Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob eine Berufung zu einem unzuständigen Gericht aufgrund einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung fristwahrend war. Klägerin war die Betreiberin einer Plattform, über die Musiktitel digital vertrieben werden können. Der Beklagte, ein Sänger, hatte einen Titel in das Internetportal der Klägerin eingestellt. Diesen Titel hatte die Klägerin in eine von ihr erstellte und veröffentlichte Kompilation mit aufgenommen. Nach einer Abmahnung durch den Beklagten, weil sie seinen Musiktitel rechtswidrig verbreitet habe, verklagte die Klägerin ihn beim Amtsgericht Koblenz wegen einer Verletzung ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auf Ersatz der für die Zurückweisung der Ansprüche angefallenen Anwaltskosten. Das...
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04.06.2016