Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.07.2013

Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

Ein Betrieb für Abflussrohrsanierungen kann seinem angestellten Rohrleitungsmonteur fristlos kündigen, sofern dieser der Firma unerlaubte Konkurrenz macht. Etwa indem er für einen Kunden seines Arbeitgebers Aufträge ausführt und sich diese bezahlen lässt, ohne eine Rechnung zu erstellen.

 

Urteil des Hessischen LAG vom 28.01.2013

16 Sa 593/12

BB 2013, 1013