Ein Betrieb für Abflussrohrsanierungen kann seinem angestellten Rohrleitungsmonteur fristlos kündigen, sofern dieser der Firma unerlaubte Konkurrenz macht. Etwa indem er für einen Kunden seines Arbeitgebers Aufträge ausführt und sich diese bezahlen lässt, ohne eine Rechnung zu erstellen.
Urteil des Hessischen LAG vom 28.01.2013
16 Sa 593/12
BB 2013, 1013