Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.07.2014

Französische Leckereien müssen deutsch gekennzeichnet sein

Essen aus Frankreich – das verspricht höchste Qualität und höchsten Genuss. In Frankreich hergestellte Lebensmittel können eigentlich nur hervorragend sein und lassen das Herz jedes Gourmets höher schlagen. Aus Frankreich importierte Nahrungsmittel und Produkte mit französischen Namen verkaufen sich dementsprechend gut. Doch was ist, wenn alle Angaben auf der Produktverpackung lediglich auf Französisch oder Englisch angegeben sind? Ist das ein Zeichen besonderer Authentizität oder unlauteren Wettbewerbs? Diese Frage hatte das Landgericht Berlin im Mai 2014 zu entscheiden.  Der Fall: Ein französisches Kaufhaus in Deutschland bietet in der Feinkostabteilung seinen Kunden Lebensmittel aus Frankreich an, die beispielsweise „Bonne Maman: galette au beure frais“,...