Am 14.11.2018 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass auf der eigenen Webseite per Framing eingebundene Wettbewerber-Beiträge eine Irreführung über die betriebliche Herkunft darstellen können. Dies sei der Fall, wenn ein stets sichtbarer Balken zwar auf die Herkunft der Beiträge hinweise, gleichzeitig aber auch eine Kooperation zwischen den Wettbewerbern suggeriere.Kann Framing gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen?Die Parteien sind beide auf dem Gebiet der Personalberatung tätig. Die Klägerin unterhielt ein bestimmtes Internetangebot, welches von einem Mitarbeiter in eigener Verantwortung gestaltet wurde. Der Beklagte veröffentlichte auf seiner Webseite Beträge zu Themen wie Bewerbung, Karriere und Arbeitsleben. Von dessen Internetseite wurden 897 Texte durch die Klägerin...
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28.03.2019