Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied mit Urteil vom 04.04.219, dass ein Wein auch als fränkischer Qualitätswein bezeichnen werden könne, wenn dieser tatsächlich an der Mosel abgefüllt wurde. Dies verstoße nicht gegen die „Produktspezifikation Franken“.Wann ist ein fränkischer Wein aus Franken?Klägerin war eine fränkische Weinkellerei, Beklagte die Regierung von Unterfranken. Die Klägerin füllte ihren in Franken hergestellten Wein an der Mosel ab. Anschließend beantragte sie die Qualitätsweinprüfung, die für die Vermarktung als fränkischer Qualitätswein erforderlich sei. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Sie begründet dies mit der sog. „Produktspezifikation Franken“. Diese regele die Bedingungen für die Produktion von fränkischen Qualitätswein und legt...
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27.06.2019