Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
10.02.2016

Fotos in eigener Cloud ist keine Urheberrechtsverletzung

Der bloße Upload von Bildern in eine vorhandene Internet-Cloud erfüllt nicht das Erfordernis der öffentlichen Zurschaustellung von Lichtbildern. Bei einer Cloud wird dem Nutzer ein virtueller Speicherplatz angeboten. Die dazu erforderlichen Speicherkapazitäten liegen oft nicht beim Betreiber sondern werden von diesem angemietet. Der Nutzer kann dann von mobilen Endgeräten auf diese Cloud zugreifen. Da allerdings nur der Nutzer selbst zugriffsberechtigt ist und niemand sonst Kenntnis der Dateninhalte der Cloud erlangt, fehlt es am Erfordernis der Öffentlichkeit. Es handelt sich bei einer Cloud vielmehr um eine private Speichernutzung im Internet ohne Zurschaustellung.SachverhaltDer Beklagte erwarb von der Klägerin deren Festplatte über die Auktionsplattform ebay. Inhalt der...