Das Amtsgericht Düsseldorf entschied in seinem Urteil vom 08.08.2014, dass die unberechtigte Verwendung eines Fotos im Zuge einer eBay Auktion zu einer Schadenersatzleistung von Euro 20,-- führt.Der Beklagte hatte am 05.01.2014 ein gebrauchtes Kabelmoden auf eBay verkauft. Im Rahmen der Auktion verwendete er ein Foto des Klägers, ohne sich vorher über die Urheberrechte zu informieren. Er wurde daraufhin vom anwaltlichen Vertreter des Klägers abgemahnt und die Klage auf Euro 100,-- Schadenersatz, Unterlassung und Ersatz der vorprozessualen Kosten eingebracht.Der Klage wurde nur teilweise stattgegeben und der Streitwert für den Unterlassungsanspruch herabgesetzt:Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte das gegenständliche Modem als Privatverkauf versteigert hatte und...
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15.02.2015