Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.05.2015

Foto eines Gemäldes im Möbelkatalog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 17.11.2014 unter dem Az. I ZR 177/13 entschieden, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um die Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Beiwerk neben anderen Elementen gelten lassen zu können.Der Kläger hat ein Bild "ohne Titel 2002/08" auf Leinwand gemalt. Die Beklagte ist eine Herstellerin von Büromöbeln. Im Jahr 2008 vereinbarten die Parteien, einige Bilder des Klägers auszustellen. Auch das Bild "ohne Titel 2002/08" gehörte dazu.Nach der Rückgabe des Bildes fiel dem Kläger auf, dass ein Foto davon im Katalog und auf der Homepage der Beklagten neben Möbeln veröffentlicht wurde.Ein Hinweis auf den Urheber fehlte. In diesem Verhalten sieht der Kläger eine Verletzung des Urheberrechts. Nach seiner...