Im vorliegenden Urteil hatte sich der BGH mit der Konkretisierung des Schadensersatzanspruches nach § 945 ZPO zu beschäftigen, der einem zu Unrecht durch eine einstweilige Verfügung in Anspruch genommenen Schuldner gewährt wird. Der Schwerpunkt der Entscheidung lag hierbei auf dem Zeitraum, für den der rechtswidrig in Anspruch Genommene einen Schadensersatz verlangen kann.Grundsätzlich steht jedem die Möglichkeit offen, in dringlichen Fällen seine Rechtsansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung zu erreichen. Da eine solche Verfügung ein Rechtsverhältnis lediglich vorerst regelt und das nachfolgende Hauptsacheverfahren noch offen steht, sieht der Gesetzgeber in § 945 ZPO die Pflicht des die Verfügung Beantragenden, der in Anspruch genommenen Partei ihren entstandenen...
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06.02.2015