Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.03.2016

Forenhaftung bei rechtswidrigen Kommentaren zu Drittunternehmen

Die rechtswidrige Äußerung eines Nutzers über ein Drittunternehmen in einem Online-Forum ist keine geschäftliche Handlung des Forenbetreibers. Dem angegriffenen Unternehmen steht daher kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen diesen zu. Betreiber von Online-Foren sind für die Beiträge ihrer Nutzer weder als Mittäter noch als Gehilfen verantwortlich. Sie sind auch nicht verpflichtet, Nutzerbeiträge auf Rechtswidrigkeit zu prüfen. Sofern sie einen Beitrag unverzüglich löschen, sobald sie von dessen Rechtswidrigkeit erfahren, haften sie nicht als Störer. Wer durch einen Beitrag in seinen Rechten geschädigt wird, hat keinen Anspruch gegen den Forenbetreiber auf Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt...