Die rechtswidrige Äußerung eines Nutzers über ein Drittunternehmen in einem Online-Forum ist keine geschäftliche Handlung des Forenbetreibers. Dem angegriffenen Unternehmen steht daher kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch gegen diesen zu. Betreiber von Online-Foren sind für die Beiträge ihrer Nutzer weder als Mittäter noch als Gehilfen verantwortlich. Sie sind auch nicht verpflichtet, Nutzerbeiträge auf Rechtswidrigkeit zu prüfen. Sofern sie einen Beitrag unverzüglich löschen, sobald sie von dessen Rechtswidrigkeit erfahren, haften sie nicht als Störer. Wer durch einen Beitrag in seinen Rechten geschädigt wird, hat keinen Anspruch gegen den Forenbetreiber auf Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt...
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15.03.2016