Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.04.2014

Folgekosten dürfen nicht versteckt angegeben werden

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 05.11.2013 unter dem Aktenzeichen I-20 U 92/13 entschieden, dass das Bewerben einer Spielekonsole mit einem Hinweis auf "Mobile Internet Starter“ irreführend ist, weil dem potenziellen Käufer nicht sofort klar wird, mit dem Kauf der Konsole zugleich einen Mobilfunktarif für zwei Jahre abschließen zu müssen. Der Hinweis könnte auch als eine technische Zusatzausstattung aufgefasst werden. Daran ändere es auch nichts, dass die Aufklärung im Bestellvorgang erfolgt. Denn eine Lockwirkung und dadurch eine Irreführung des Kunden bleibe bestehen. Mit diesem Urteil wies das Gericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Düsseldorf) mit der Maßgabe zurück, dass das Verbotene wie...