Mit Urteil (Az. 17 C 1378/14) vom 06.02.2015 wies das Amtsgericht Nürtingen die Klage eines Unternehmens wegen Verjährung der Ansprüche ab. Die Beklagte hatte über ihren Internetanschluss nach Ansicht der Klägerin einen urheberrechtlich geschützten Film der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach Darstellung der Klägerin, die die Rechte an dem Filmwerk besitzt, geschah diese Rechtsverletzung mindestens in 12 Fällen. Für das sogenannte Filesharing verlangte die Klägerin Schadensersatz nach der Lizenzanalogie. Eine diesbezügliche Abmahnung erfolgte bereits am 23.09.2010.Die Klägerin ist alleinige Besitzerin der Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film und machte einen Schaden in Höhe von 400 Euro geltend. Die Beklagte argumentierte, keine Urheberrechtsverletzung begangen...
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25.02.2015