Mit Urteil vom 9. Juni 2015 hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Verletzung des Urheberrechts durch Verbreitung über eine illegale Filesharing-Software nur dann gerügt werden kann, wenn der Betroffene auch die Rechte zur Verwertung im Internet besetzt. Es ist nach Auffassung des Gerichts daher nicht ausreichend, wenn der Inhaber der Nutzungsrechte den Verstoß rügt. Eine Berechnung der Schadensersatzhöhe komme auf Grundlage der ansonsten einschlägigen Lizenzanalogie nicht in Betracht, wenn es sich - wie hier - bei dem Kläger um den Rechteinhaber zum Vertrieb einer Film-DVD handelt.Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Bei der Klägerin handelte es sich um die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte eines Filmwerks auf DVD. Am 6. November 2009...
Artikel
16.10.2015