Mit Urteil vom 9. Januar 2015 hat das Amtsgericht Hamburg entschieden, dass die Nutzung eines vom Anbieter bereitgestellten WLAN-Routers eine Pflichtverletzung begründen kann, die eine Störerhaftung darstellt, wenn dem Störer ein Filesharing-Verstoß nachgewiesen wird und er den Router mit dem werksseitigen Passwort in Betrieb genommen hat. Das Gericht folgt insoweit auch der Rechtsprechung des BGH, wobei es in diesem Fall noch einmal deutlich herausgestellt hat, dass diese Rechtsansicht nur durchdringen kann, wenn die vom Hersteller vorgegebenen Passwörter für eine Vielzahl von Routern verwendet werden.Die Klägerin hat in dem Verfahren gegen die Beklagte Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsverfolgungskosten verlangt. Die Beklagte sollte zunächst selbst einen Film am 23....
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12.02.2015