Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 12. Mai 2016 entschieden, dass ein Streitwert von 15.000 Euro angemessen ist, wenn durchschnittlich erfolgreiche Computerspiele, Filme oder Musik kurz nach dem Erscheinen rechtswidrig mittels Filesharing über das Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.Bei dem Urteil handelt es sich um ein Revisionsurteil, das eine frühere Berufungsentscheidung korrigierte. Hintergrund ist die Klage eines eingetragenen Schweizer Vereins, der sich die Abwehr der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zur Aufgabe gemacht hat. Konkret ging es in dem Fall um das am 2. März 2012 in Deutschland erschienene Computerspiel "Alan Wake". Der Verein warf dem Beklagten vor, eine Datei dieses Spiels am 26. Mai 2012 um...
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05.02.2017