Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
31.03.2016

Filesharing: Minderjährigkeit schützt doch nicht vor Haftung

Seit der Morpheus-Entscheidung des BGH (Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12) steht fest, dass Eltern, die ihren Kindern die Teilnahme an Tauschbörsen verboten haben, nicht für deren Urheberrechtsverletzungen haften. Dies bedeutet aber nicht, dass niemand für den Schaden aufkommen muss. Vielmehr kann der Rechteinhaber versuchen, das Kind in Haftung zu nehmen. Bereits ab sieben Jahren gilt die gesetzliche Vermutung, dass das Kind zur Einsicht in das Unrecht seiner Handlung fähig und damit für diese verantwortlich ist (§ 828 Abs. 3 BGB). Indem sich Eltern mit dem Hinweis exkulpieren, sie hätten ihr Kind über die Gefahren von Tauschbörsen aufgeklärt, stärken sie –meist ungewollt – diese Vermutung. Exemplarisch zeigt dies eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm...