Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 16.12.2014 unter dem Az. 11 U 27/14 über die Frage entschieden, wie die Identität eines Herstellers von Tonträgern im Zuge eines Schadensersatzprozesses festgestellt wird. Nach Ansicht des Gerichts reicht die Vorlage des Auftragsproduzentenvertrages aus, sofern ein auf dem Tonträger befindlicher P & C-Vermerk nicht eindeutig ist. Für ein Musikstück, das sich wochenlang in den aktuellen Charts befindet, beläuft sich die Höhe des Schadensersatzes auf 200 Euro.Die Klägerin verlangt vom Beklagten Schadensersatz wegen einer Verletzung ihrer Rechte als Herstellerin von Tonträgern. Der Beklagte habe die Musikstücke in einer Internet-Börse zum Tausch angeboten.Es handelt sich dabei um eine Aufnahme des...
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05.02.2015