Mit Urteil vom 30. September 2014 das Landgericht Frankenthal zum einen entschieden, dass eine veraltete Software, die zur korrekten Datenerfassung eines Internetanschlusses eingesetzt wird, um einen möglichen Urheberrechtsverstoß wegen eines rechtlich geschützten Werkes, das im Internet öffentlich zum Download eingestellt worden sein soll, zu beweisen, keineswegs eine zweifelsfreie Identifizierung garantiert. Zum anderen hat das Landgericht geurteilt, dass eine Datei, die lediglich in Bruchteilen zum Download angeboten wird, auch rechtlich als Datenmüll angesehen werden muss, da die Datei nach dem Herunterladen nicht lauffähig ist. Insoweit wird durch den Download auch keine Nutzung des vollständigen Werkes, das sich in der Datei befindet, ermöglicht.Zunächst hat das Gericht...
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22.02.2015