Mit Urteil vom 4. Februar 2015 hat sich das Amtsgericht Düsseldorf mit einem Angebot von urheberrechtlich geschützten Filmwerken in illegalen Tauschbörsen auseinandergesetzt. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde:Die Klägerin, die die ausschließlichen Rechte an dem streitgegenständlichen Film hat, begehrte in dem Rechtsstreit sowohl die Erstattung ihrer Abmahnkosten als auch Zahlung eines Schadensersatzes. Zur Begründung führte sie aus, dass ein Film über den Anschluss der beiden Beklagten öffentlich zum Download zugänglich gemacht worden ist, wobei eine so genannte Tauschbörse genutzt wurde. Zuvor hatte die Klägerin eine Firma damit beauftragt, eine eventuelle illegale Verbreitung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke festzustellen. Dazu sollten die...
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01.03.2015