Macht ein Erstattungspflichtiger einen Herausgabeanspruch nicht geltend, ist die Herausgabe eines erworbenen Testproduktes Zug um Zug gegen die Erstattung der im Rahmen des Testkaufs entstandenen Kosten grundsätzlich nicht notwendig. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht (kurz OLG Hamburg) mit Beschluss vom 12.03.2014 (Az. 4 W 23/13) festgestellt und damit der Beschwerde der Klägerin gegen einen vom LG Hamburg erlassenen Kostenfestsetzungsbeschluss stattgegeben.Die Klägerin hatte dabei im Vorfeld des Verfahrens eine gefälschte Markenjacke im Onlineshop des Beklagten über die Auktionsplattform ebay.de erworben und in der Folge urheberrechtliche Ansprüche gegen diesen geltend gemacht. Da der Beklagte nicht vor Gericht erschienen und zur Sache keine Angaben gemacht hatte,...
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13.10.2014