Das Landgericht (LG) Berlin hat mit seinem Urteil vom 10.03.2017 unter dem Az. 63 S 248/16 entschieden, dass die Regelungen für Fernabsatzgeschäfte auch für Mietverträge gelten. Im vorliegenden Fall konnte jedoch nicht von einem Fernabsatzgeschäft ausgegangen werden.Der Kläger hat die Mietwohnung seiner Eltern nach deren Tod übernommen. Die Beklagte ist nach Erwerb der Wohnung Rechtsnachfolgerin des Vermieters.Mit Schreiben vom 17.07.15 verlangte sie vom Kläger die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 808 € um 121 € auf 929 € monatlich (netto kalt) zum 01.10.15.Der Kläger stimmte zunächst zu, widerrief dann aber seine Zustimmung mit Schreiben vom 27.08.15.Die Hausverwaltung berief sich auf die Unwirksamkeit eines solchen Widerrufs und drohte mit der Kündigung des...
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23.05.2017