Wenn man Schadensersatzansprüche in großer Höhe vor Gericht geltend machen will, sollte man sich vorher über das Gerichtskostenrisiko im Fall der Klageabweisung informieren.
Das zeigt ein kürzlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Hamm verhandelter Fall. Im Zuge eines Strafverfahrens wurde nämlich diesbezüglich ein Gemälde in der Wohnung eines Zeugen aufgefunden und beschlagnahmt. Nach dem Abschluss des Strafverfahrens konnte das Bild bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr aufgefunden werden. Der Eigentümer konnte es somit nicht zurückerlangen und behauptete, es habe sich bei dem Bild um einen originalen Renoir gehandelt und sei 32 Millionen Euro wert. Als Geschädigter verlangte der Kläger vom Land NRW Schadensersatz in dieser Höhe. Doch im Prozess hatte sich erweislich machen lassen, dass das Bild nur ein Nachdruck ohne Wert gewesen ist.
Die Folge der Klage war, dass dem Kläger nunmehr die Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro obliegt.
Urteil des OLG Hamm vom 06.03.2013
11 U 114/11
Wirtschaftswoche Heft 11/2013, Seite 105