Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.02.2014

Falsches Zitieren eines Paragrafen in einer Widerrufsbelehrung

Die Parteien vertreiben über ebay professionell Bekleidung. Die verwendete Widerrufbelehrung auf der ebay-Seite des Verfügungsbeklagten war nach Meinung der Verfügungsklägerin an zwei Stellen fehlerhaft und deshalb wettbewerbswidrig. Mit Anwaltschreiben mahnte die Verfügungsklägerin am 13.02.2013 dieses Verhalten ab. Der Verfügungsbeklagte wies den Vorwurf zurück. Deshalb beantragte die Verfügungsklägerin beim Landgericht (LG) Cottbus den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Sie monierte, dass in der verwendeten Belehrung falsch § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB als Verweisungsnorm für die Pflichten gemäß Art. 246 § 3 EGBGB zitiert wurde. Richtig hätte § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB genannt werden müssen. Außerdem enthalte die Belehrung über die Folgen eines Widerrufs die...