In seinem Urteil vom 06.10.2011 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit einer Klage zwischen zwei Gebrauchwagenhändlern, die ihre Fahrzeuge auf einer Handelsplattform des Internets zum Kauf anbieten. Die Beklagte hatte dort ein Fahrzeug des Herstellers BMW unter der Überschrift "Gesamt-KM 112.970, ATM 1.260 KM" zum Kauf angeboten, hatte es jedoch in die Rubrik für Fahrzeuge "bis 5.000 km" eingestellt. Die Klägerin sah hierin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung. Sie klagte auf Unterlassung und Kostenerstattung. Die Beklagte machte den Einwand des Rechtsmissbrauchs geltend, da der Klägeranwalt ein "Abmahngeschäft" betreibe. Sie habe den Kilometerstand wahrheitsgemäß angegeben.
In den Vorinstanzen war die Beklagte zur Unterlassung und zur Kostenerstattung...
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16.11.2013