Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
15.01.2014

Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

Durch Urteil vom 22.Juli 2010 hat das LG Paderborn entschieden, dass ein Unternehmer nicht gegen seine Belehrungspflicht verstößt, wenn die Verlinkung zu den Widerrufsbelehrungen vorübergehend gestört ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher auf einem anderen Weg von der Belehrung Kenntnis erlangen kann. Außerdem hat das Gericht geurteilt, dass der Verbraucher die Kosten für die Rücksendung einer bestellten Ware, die einen Warenwert von unter 40 EUR hat, nur dann selbst tragen muss, wenn die Kostenübernahme in dem Vertrag ausdrücklich geregelt wurde. Die vertragliche Regelung kann ohne Bedenken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt werden. Bei dem Antragsteller handelte es sich um ein gewerblich tätiges Unternehmen, das über seinen...