Das Landgericht Flensburg entschied am 04.05.2022, dass Werbung für eine Partnerbörse oder für die Vermittlung neuer Bekanntschaften irreführend sei, wenn Kontakte lediglich mit professionellen Chatpartner, die sich hinter fiktiven Profilen verbergen, möglich seien.Kann mit Fake-Interessierten geflirtet werden?Klägerin war die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv); Beklagte die Betreiberin einer Online-Dating-Plattform. Auf ihrer Webseite warb die Beklagte mit dem Slogan „Michverlieben – Single sein war gestern“. Weiterhin zeigte die Webseite Fotos von eng verschlungenen Paaren mit Texten wie „Bist du immer noch auf der Suche nach deinem Traumpartner? Oder hast Du das Verlangen, neue Bekanntschaften zu machen? Hier bist du genau richtig.“. Über die Webseite waren...
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25.04.2023