Das Landgericht (LG) in Potsdam hat mit seinem Urteil vom 26.11.2014 unter dem Az. 2 O 211/14 entschieden, dass es eine fahrlässige Verletzung des Urheberrechts darstellt, wenn ein Betreiber einer Homepage ein fremdes Foto auf diese stellt. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer das Foto von einem Dritten erhalten hat.Damit verurteilte das Gericht die Beklagte zur Unterlassung bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250000 €, ersatzweise Ordnungshaft für längstens ein halbes Jahr. Ohne Zustimmung der Klägerin darf sie das Foto nicht veröffentlichen oder verbreiten. Zudem wurde die Beklagte zur Erteilung von Auskünften verurteilt, zu welchem Datum das Foto auf der Homepage eingestellt wurde.Die Beklagte ist außerdem schadensersatzpflichtig für den bereits...
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17.03.2015