Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Inhaber eines Facebook-Accounts für Rechtsverletzungen haftet, die ein Dritter durch eine missbräuchliche Nutzung dieses Accounts begeht, wenn der Inhaber seine Login-Daten nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.Ein Dritter postete über den Facebook-Account des Beklagten beleidigende ÄußerungenAuf seiner Facebook-Pinnwand bewarb der Kläger eine von ihm erstellte Veranstaltung. Auf dieser Seite postete ein Freund oder Bekannter des Beklagten über dessen Facebook-Account beleidigende Äußerungen. Dies war möglich, da sich der Beklagte nach eigenem Vortrag auch über den Computer von Freunden und Bekannten eingeloggt habe, ohne dafür Sorge zu tragen, sich danach ordnungsgemäß auszuloggen. Sowohl Kläger, als auch Beklagter...
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13.09.2016