Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14.01.2016 unter dem Az. I ZR 65/14 entschieden, dass das Versenden einer Einladungs-E-Mail an Personen, die bisher nicht bei Facebook registriert waren, mit Hilfe der Funktion „Freunde finden“, die Facebook-Nutzer dazu veranlasst, ihre Mail-Adressdateien zu importieren, ist eine belästigende Werbung aus der Sicht der Empfänger und daher nicht zulässig. Die Mails stellen keine Mitteilung des Facebook-Nutzers dar, sie seien lediglich eine Werbung von Facebook. Im Rahmen der Registrierung sollen von den Nutzern Angaben gemacht werden, die sich Facebook zunutze macht und die User über Art und Umfang der Nutzung getäuscht hat.Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland gegen...
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21.01.2016