Mit Beschluss vom 17.07.2018, Az. 18 W 858/18 entschied das Oberlandesgericht München, dass das Entfernen eines Facebook-Beitrages durch das soziale Netzwerk rechtswidrig ist, wenn es sich dabei um eine zulässige Meinungsäußerung des Nutzers handelt. Hingegen könne der Social-Media-Plattform aber nicht bereits die Löschung eines künftigen, dem gegenständlichen Beitrag sinngemäß entsprechenden Posts untersagt werden. Ein derartiges Verbot gehe grundsätzlich zu weit.Facebook-Post mit Zitat von Viktor OrbanDer Antragsteller verfasste auf Facebook einen Beitrag mit folgendem Wortlaut: „Wir betrachten diese Menschen nicht als muslimische Flüchtlinge. Wir betrachten sie als muslimische Invasoren. Um aus Syrien in Ungarn einzutreffen, muss man vier Länder durchqueren. Die...
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21.12.2018