Mit seiner Entscheidung vom 13.08.2013 hat das OLG Düsseldorf sich mit der Frage beschäftigen müssen, wie ein Impressum bei Facebook rechtskonform einzusetzen ist.
Gegenstand des Rechtsstreites war die Frage, ob für gewerbliche Nutzer von sozialen Netzwerken wie „Facebook“ ein Hinweis auf weiterführende Informationen („Info-Button“) eine separate Seite mit allen Kontaktdaten bzw. mit einem Impressum nach § 5 TMG ersetzen kann. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass eine solche Verlinkung einer Anbieterkennzeichnung nicht den Ansprüchen des § 5 TMG genüge. Grundlage der Urteilsfindung waren eingehende Vergleiche der Begriffe „Kontakt“ bzw. „Impressum“ mit dem Begriff des „Info-Buttons“ in sozialen Netzwerken auf inhaltlicher Ebene.
Nach dem...
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22.11.2013