Das Oberlandesgericht Köln urteilte im Juni 2015, dass auch an militärischen Lageberichten ein Urheberrechtsschutz bestehen kann. Im verhandelten Fall hatte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) geklagt, welche die zur Unterrichtung des Parlaments veröffentlichten militärischen Lageberichte des Ministeriums auf ihrer Webseite veröffentlicht hatte. Der Verhandlung vor dem OLG Köln war ein Urteil des Landgerichts Köln vorausgegangen, das bereits im Oktober 2014 zu demselben Urteil gekommen war. Die beklagte Tageszeitung hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.Das BMVg lässt einmal in der Woche eine Unterrichtung des Parlaments erstellen, in der ausgewählte Abgeordnete gemäß § 6 Abs. 1 ParlBG über den Verlauf der...
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23.07.2015