Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.03.2015

Für Wettbewerbssachen gilt kein Regelstreitwert

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass es bei gerichtlichen Wettbewerbsstreitigkeiten (UWG-Sachen) keinen festen Regelstreitwert in Höhe von 20.000 € gibt. Hiervon war bisher das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seiner Verfahrenspraxis jedoch ausgegangen. Ein Regelstreitwert lasse sich dem BGH zufolge nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) in Einklang bringen.Bisherige Rechtsprechung rechtsfehlerhaftDas OLG Koblenz ist u.a. als Berufungsgericht zuständig für die Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen des Landgerichts Mainz. In seiner ständigen Rechtsprechung hatte das OLG Koblenz bisher für durchschnittliche Wettbewerbssachen einen...