In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass es bei gerichtlichen Wettbewerbsstreitigkeiten (UWG-Sachen) keinen festen Regelstreitwert in Höhe von 20.000 € gibt. Hiervon war bisher das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in seiner Verfahrenspraxis jedoch ausgegangen. Ein Regelstreitwert lasse sich dem BGH zufolge nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Gerichtskostengesetzes (GKG) in Einklang bringen.Bisherige Rechtsprechung rechtsfehlerhaftDas OLG Koblenz ist u.a. als Berufungsgericht zuständig für die Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen des Landgerichts Mainz. In seiner ständigen Rechtsprechung hatte das OLG Koblenz bisher für durchschnittliche Wettbewerbssachen einen...
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01.03.2015