Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgeschriebene Vorleistungspflicht des Kunden hinsichtlich einer sofort nach der Buchung fälligen Zahlung des gesamten Reisepreises ist grundsätzlich unwirksam. Dies stellte das OLG Celle in einem Urteil vom 18.12.2014 fest (Az. 13 U 19/14) und verurteilte daher das vorliegend beklagte Unternehmen zur Unterlassung der weiteren Verwendung derartiger Vertragsbestimmungen.Das beklagte Unternehmen betreibt ein bekanntes Internetportal zur Buchung von Flugreisen im Internet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portals enthielten dabei eine Klausel, nach der sämtliche Zahlungen sofort bei Buchung und damit bei Zustandekommen des Vertrages fällig werden würden und damit unverzüglich zu leisten seien.Die vorliegende Klägerin sah als...
Artikel
04.03.2015