Mit Urteil vom 31.08.2016 hat das Landgericht Bremen entschieden, dass ein Unternehmen, das Tickets über das Internet vertreibt, für die Beschaffung bereits erworbener Tickets keine pauschalen und gesonderten Serviceentgelte erheben darf.Gegenstand der Klage waren zwei Bestimmungen für den Ticketversand auf dem Internetportal der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA. Nach Erwerb des Tickets können Kunden dort zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Ticketzustellung wählen. Eine dieser Optionen lautete "Premiumversand" und wurde mit 29,90 Euro "inklusive Bearbeitungsgebühr" berechnet. Die zweite strittige Option nannte der Betreiber "ticketdirect". Der Kunde druckt sein Ticket am heimischen Computer selbst aus. Hierfür sollte ein Entgelt in Höhe von 2,50 Euro entrichtet werden. Die...
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21.09.2016