Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.03.2016

EuGH-Rechtsgutachten stärkt öffentliche WLAN-Netze

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes stärkt die Rechte der Betreiber öffentlicher WLAN-Netze, die nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden sollen, die nicht sie selbst, sondern die Nutzer ihrer Anschlüsse begehen. Obwohl diese Aussage für das Urteil nicht verbindlich ist, folgt der EuGH in den meisten Punkten jedoch den Schlussanträgen. Der Generalanwalt des EuGH vertritt die Ansicht, dass Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen sind, die Nutzer über ihre öffentlich zugängigen WLAN-Anschlüsse begehen. Im verhandelten Fall wehrt sich ein Gewerbetreibender gegen den Musikriesen Sony Entertainment. Der Kläger und Widerbeklagte betreibt ein Unternehmen für Licht- und Tontechnik in München und...