Die Winterzeit ist Einbruchszeit! Gerade zwischen den Monaten Oktober bis Februar nutzen Einbrecher die Gunst der dunklen Jahreszeit und steigen vermehrt in fremde Gebäude ein. Fast alle Diebstähle finden bei Dunkelheit statt und die Aufklärungsquote befindet sich auf einem niedrigen Niveau. Da verwundert es nicht, dass gerade Firmen und Geschäfte ihre Lokalitäten durch neuste Technik sichern. Doch auch Private nutzen immer mehr technische Geräte, um Einbrecher abzuschrecken oder, um die Tat zumindest aufzuklären. Doch dürfen diese dies überhaupt? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich mit einem Fall aus Tschechien befassen und darüber entscheiden, ob private Videoaufzeichnungen zum Schutze des Eigentums zulässig sind.Der dem EuGH vorgelegte Fall aus TschechienEin in...
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21.01.2015