Mit Urteil vom 10. November 2016 (Az. C-174/15) hat der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten öffentlichen Bibliotheken das Verleihen von E-Books gestatten dürfen. Grundsätzlich erschöpft sich in der Union das Recht, urheberrechtlich geschützte Werke zu verleihen, im Gegensatz zum Verbreitungsrecht nicht. Es verbleibt beim Urheber. Um den Betrieb von Bibliotheken zu ermöglichen, bestimmt die Vermiet- und Verleihrichtlinie (2006/115/EG) in Art. 6 Abs. 1, dass die Mitgliedsstaaten eine Ausnahme für das öffentliche Verleihwesen vorsehen dürfen. Der EuGH hatte zu beurteilen, ob sich diese Ausnahmeregelung auch auf den Verleih digitaler Buchkopien anwenden lässt.SachverhaltIn den Niederlanden verleihen Bibliotheken...
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04.12.2016